Stipendien

Gleiche Chancen für jede:n.

Als Ehemalige der Internatsschule Schloss Hansenberg wissen wir um die Vielzahl der Möglichkeiten, die dort angeboten werden, und was es bedeutet, Teil der Internatsschule Schloss Hansenberg zu sein. Aus diesen Gründen liegt es uns besonders am Herzen, allen Schüler:innen den Internatsbesuch unabhängig vom Einkommen der Eltern zu ermöglichen.

Insgesamt habe ich innerhalb meines ersten Jahres am Hansenberg das Gefühl bekommen, dass wirklich jeder willkommen ist und mit allen Mitteln unterstützt wird.
— Stipendiat:in 2020

Wer die Internatsschule Schloss Hansenberg besucht, kann ein Stipendium der Ehemaligenstiftung erhalten – hierbei richten sich die Stipendien vor allem an Schüler:innen, bei denen aufgrund der familiären Vermögensverhältnisse eine vollkommen eigenständige Finanzierung des Internatsbesuchs erschwert ist. Je nach Situation werden Teil- oder Vollstipendien finanziert, welche die Internatskosten abdecken, oder es wird ein Büchergeld vereinbart. Da es sich um Bedürftigkeitsstipendien handelt, werden im Gegenzug keine schulischen Leistungsnachweise oder ähnliches erwartet.

Neben der finanziellen Unterstützung bleiben wir mit unseren aktuellen Stipendiat:innen in regelmäßigem Kontakt und sind bei Fragen, Problemen und persönlichen Anliegen als Ansprechperson immer erreichbar!

Gerne kannst Du Dich auch schon vor deiner Bewerbung für den Hansenberg bei uns melden, damit wir im Vorhinein überprüfen können, ob wir Dir ein Stipendium garantieren können, falls Du am Hansenberg angenommen wirst.

Fülle gerne bei Fragen, sonstigen Bedenken oder um die nächsten Schritte einzuleiten das untenstehende Formular aus – wir setzen uns dann mit Dir schnellstmöglich in Kontakt!

Übrigens: Neben Internatsstipendien gibt es auch Bewerbungsstipendien, die die Bewerbung am Hansenberg gänzlich kostenfrei gestalten.

Wir behalten uns vor, weitere Auskünfte von Dir bzw. von Dritten einzuholen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderzusage gilt jeweils für ein Schuljahr und wird in der Regel verlängert, sofern der Förderungszweck aus unserer Sicht noch als erfüllt gilt.